Das höchste Gericht der Tschechischen Republik in Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Sitz in Brünn; in seiner heutigen Form besteht es seit dem 1. Januar 2003.

Gebäude des Obersten Verwaltungsgerichts am Moravské náměstí in Brünn, 2015
Gebäude des Obersten Verwaltungsgerichts am Moravské náměstí in Brünn, 2015Foto: VitVit, 2015 · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Das Oberste Verwaltungsgericht ist das höchste Gericht der Tschechischen Republik in Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.[2] Die Verfassung ordnet es neben dem Obersten Gericht sowie den Obergerichten, Kreisgerichten und Bezirksgerichten in das Gerichtssystem ein.[1] Es hat seinen Sitz in Brünn.[3]

Vorgänger in den Jahren 1918–1952

Die Tschechoslowakische Republik übernahm die Institution des Obersten Verwaltungsgerichts mit einem ihrer ersten Gesetze, Nr. 3/1918 Sb. z. a n. Erster Präsident des Gerichts war Ferdinand Pantůček; nach seinem Tod im Jahr 1925 wurde Emil Hácha zum Präsidenten ernannt.[3] Die Zahl der Richter stieg von ursprünglich 26 auf etwa fünfzig.[3] Durch das Gesetz Nr. 166/1949 Sb. wurde der Sitz des Gerichts nach Bratislava verlegt. Dort war das Gericht bis Ende 1952 tätig, danach schaffte das Verfassungsgesetz Nr. 64/1952 Sb. die Verwaltungsgerichtsbarkeit ab.[3]

Wiedererrichtung im Jahr 2003

Die Verfassung von 1993 stellte das Oberste Verwaltungsgericht mit Artikel 91 wieder her, tatsächlich errichtet wurde es jedoch erst zehn Jahre später.[1][3] Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hob mit einem Erkenntnis vom 27. Juni 2001 mit Wirkung zum 1. Januar 2003 den fünften Teil der Zivilprozessordnung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf.[3] Die Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. März 2002 trat am 1. Januar 2003 in Kraft.[2] Der Sitz des Gerichts wurde abweichend vom Regierungsentwurf in Brünn angesiedelt.[3] Zum Präsidenten des neu errichteten Gerichts ernannte Präsident Václav Havel im Januar 2003 Josef Baxa.[4] Das Gericht begann mit 13 Richtern, Ende 2003 hatte es 22.[3] Seit dem 1. September 2006 hat es seinen Sitz in einem Komplex aus drei ursprünglich selbständigen Häusern am Moravské náměstí 6, wohin es aus gemieteten Räumen in der Masarykova ulice umzog. Kern des Komplexes ist ein Palais, das in den Jahren 1869–1871 der Brünner Baumeister Moritz Kellner errichtete.[3]

Befugnisse und Leitung

Die Verwaltungsgerichte entscheiden unter anderem über Klagen gegen Entscheidungen von Behörden der öffentlichen Verwaltung, über den Rechtsschutz gegen Untätigkeit einer Verwaltungsbehörde, über den Schutz vor deren rechtswidrigem Eingriff und über Kompetenzklagen.[2] Das Oberste Verwaltungsgericht sorgt für die Einheitlichkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidungen, indem es über Kassationsbeschwerden entscheidet und ihre rechtskräftigen Entscheidungen beobachtet und auswertet.[2] Es besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, Vorsitzenden der Kollegien, Vorsitzenden der Senate und weiteren Richtern.[2] Seit 2008 ist es Disziplinargericht in Angelegenheiten von Richtern und Staatsanwälten, seit 2009 auch von Gerichtsvollziehern.[3] Auf Josef Baxa folgte 2018 Michal Mazanec. Am 2. Februar 2022 ernannte der Präsident der Republik Karel Šimka zum Präsidenten des Gerichts.[3]

September 2026

Ende September 2026 veröffentlichte das Gericht ein Urteil, mit dem es der Kassationsbeschwerde des abberufenen Dekans der Katolická teologická fakulta Univerzity Karlovy stattgab. Mit der Rechtmäßigkeit seiner Abberufung muss sich erneut das Městský soud v Praze befassen.[6] Das Gericht veröffentlichte auch ein Urteil, mit dem es die Kassationsbeschwerde des russischen Podnik pro správu majetku v zahraničí gegen die Einfrierung von 61 Immobilien in Tschechien abwies. Im Juli 2026 war das Unternehmen vor Gericht auch mit Beschwerden gegen die Sperrung eines tschechischen Bankkontos und einer Immobilie in Prag-Bubeneč gescheitert. [7] Das Unternehmen wurde im November 2023 durch einen Beschluss der Regierung des damaligen Premierministers Petr Fiala auf die Sanktionsliste gesetzt, und die Maßnahme gilt nicht für diplomatische Vertretungen, etwa für die Botschaft oder die Residenz des Botschafters. [7] Die eingefrorenen Immobilien im Eigentum der Russischen Föderation liegen in Prag, Brünn, Karlsbad, Vlkančice und Jevany. [7] Nach Ansicht des Gerichts genügt der Nachweis, dass das sanktionierte Subjekt die Möglichkeit hat, das Vermögen zu kontrollieren.[5] Laut der Zeitung Deník bestätigte das Gericht außerdem endgültig, dass das Ministerstvo dopravy České republiky im Jahr 2022 fehlerhaft handelte, als es den Verein Děti Země aus dem Berufungsverfahren zum Abschnitt D1106 der Dálnice 11 ausschloss. [8]

Chronik

  • — Das Oberste Verwaltungsgericht gab der Kassationsbeschwerde von Jaroslav Brož statt; über seine Abberufung als Dekan der Katolická teologická fakulta Univerzity Karlovy muss das Městský soud v Praze erneut entscheiden. → ČTK / České noviny iROZHLAS

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Quellen

  1. Zákony pro lidi
  2. Zákony pro lidi
  3. Nejvyšší správní soud
  4. Česká justice —
  5. ČTK / České noviny — 30. September 2026
  6. ČTK / České noviny — 29. September 2026
  7. Seznam Zprávy — 30. September 2026
  8. Deník: Královéhradecký kraj — 30. September 2026