Die Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik ist ein System öffentlicher Forschungsinstitutionen in der Nachfolge der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften; sie führte einen Rechtsstreit um den Besitz von Mondstaubproben aus den 1970er-Jahren.

Sitz der Akademie der Wissenschaften in der Národní in Prag, Tschechien, 2017
Sitz der Akademie der Wissenschaften in der Národní in Prag, Tschechien, 2017Foto: Akademie věd České republiky, 2017 · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons

Die Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik (AV ČR) ist eine öffentliche Institution, die wissenschaftliche Institute der Grundlagenforschung vereint. Sie knüpft an die Akademie der Wissenschaften der Tschechoslowakei an, die von der sowjetischen Seite Proben von Mondmaterial übernahm; Jahrzehnte später wurde darum ein Rechtsstreit mit der Tochter der Wissenschaftlerin geführt, die sich mit den Proben befasst hatte. Der Streit bestätigte schließlich, dass die Proben Eigentum der Akademie bleiben, und gelangte bis vor das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik.

Streit um die Mondstaubproben

Kleine Bruchstücke von Gesteinen, Mineralen und Glas, welche die sowjetischen Sonden Luna 16, Luna 20 und Luna 24 in den Jahren 1970 bis 1976 vom Mond mitbrachten, übernahm die damalige Tschechoslowakische Akademie der Wissenschaften für die wissenschaftliche Forschung von der sowjetischen Seite [3]. Das Material ist in 15 Glasampullen und einem Kunststoff-Probenbehälter aufbewahrt [1][4]. Nach Jahrzehnten tauchten die Proben im Besitz der Tochter der Wissenschaftlerin auf, die mit ihnen gearbeitet hatte; nach Angaben der Tochter hielt die Familie sie als eigenes Eigentum [1][3]. Die Akademie erfuhr davon 2020 im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung und erhob Klage auf Herausgabe der unrechtmäßig gehaltenen Sache [3].

Entscheidungen der Gerichte

Das Bezirksgericht Obvodní soud pro Prahu 6 und danach auch das Městský soud v Praze entschieden, dass die Familie die Proben an die Akademie herausgeben muss [1][2][4]. Das Urteil bestätigte anschließend das Gericht Nejvyšší soud [1][2][4]. Die Sprecherin des Nejvyšší soud, Gabriela Tomíčková, sagte, die Gerichte seien auf Grundlage von Archivdokumenten und Zeugenaussagen zu dem Schluss gekommen, dass die Proben stets der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften und nicht konkreten Personen übergeben worden seien und dass es sich um außerordentlich seltenes, für die wissenschaftliche Forschung bestimmtes Material gehandelt habe, dessen Schenkung an eine Privatperson ganz außergewöhnlich wäre [1][2][4].

Entscheidung des Verfassungsgerichts

Die Tochter der Wissenschaftlerin wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an das Verfassungsgericht, in der sie behauptete, die tatsächlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen der ordentlichen Gerichte stünden in extremem Widerspruch zu den erhobenen Beweisen, und die einen Aufschub der Vollstreckbarkeit der Gerichtsentscheidungen beantragte [1][2][4]. Das Verfassungsgericht wies die Beschwerde in einem Senat mit dem Berichterstatter Martin Smolek als offensichtlich unbegründet ab [1][2][3][4]. Als zentrale Beweise bezeichnete es die Urkunden mit dem Titel „Akt o předání vzorků měsíčního prachu“ vom 30. April 1971, 14. Juni 1973 und 10. Juni 1977, in denen alle, die die Proben übernahmen, einschließlich der Mutter der Beschwerdeführerin, als Beauftragte der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften geführt sind [3]. Das Gericht stellte fest, dass Mondstaubproben zwar nicht zu den Dingen gehören, um die häufig Rechtsstreitigkeiten geführt werden, und es sich auch weltweit offenbar um einen einzigartigen Streitgegenstand handelt, der Fall rechtlich aber nicht besonders kompliziert sei [1][2][4].

Chronologie

  • — Das Verfassungsgericht entschied, dass die Mondstaubproben aus den 1970er-Jahren Eigentum der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik bleiben. → iDNES.cz Pražský deník

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Quellen

  1. iDNES.cz — 1. Oktober 2026
  2. Pražský deník — 1. Oktober 2026
  3. Novinky.cz — 1. Oktober 2026
  4. Blesk.cz — 1. Oktober 2026