Das Protektorat Böhmen und Mähren war ein Verwaltungsgebilde auf dem Gebiet der böhmischen Länder, das NS-Deutschland im März 1939 nach der Besetzung der Resttschechoslowakei ausrief. Es entstand durch einen Erlass Adolf Hitlers vom 16. März 1939.[1][2]
Vorangegangene Ereignisse
Das Ústav pro studium totalitních režimů gibt an, dass im März 1939 die Folgen der Münchner Ereignisse zum Ende des selbständigen tschechoslowakischen Staates führten. Am 7. März 1939 trafen sich in Bratislava Arthur Seyß-Inquart, Jozef Tiso und Karol Sidor und berieten über die Ausrufung einer selbständigen Slowakei. Die tschechische Regierung entsandte unter dem Kommando von General Bedřich Homola Truppen in die Slowakei; die Aktion begann in der Nacht zum 10. März. Präsident Hácha setzte die Regierung Tiso ab, und am 11. März wurde Karol Sidor neuer slowakischer Ministerpräsident.[1]
Am 13. März traf Tiso in Berlin mit Hitler zusammen, der ihm zwei Möglichkeiten vorlegte: die Entstehung eines selbständigen slowakischen Staates oder den Einmarsch ungarischer Einheiten in die Slowakei. Tiso stimmte der Forderung zu, und am 14. März 1939 beschloss der slowakische Landtag die Gründung des Slowakischen Staates. Am selben Tag übergab Ungarn der tschechoslowakischen Regierung ein Ultimatum zur Räumung der Karpatenukraine, und ungarische Einheiten rückten in das Gebiet ein.[1]
Besetzung
Präsident Emil Hácha reiste mit Außenminister František Chvalkovský nach Berlin. Die Verhandlungen mit Hitler endeten gegen ein Uhr nachts, als Hitler ankündigte, dass er in wenigen Stunden den Rest der böhmischen Länder besetzen und dem Dritten Reich angliedern werde. Für den Fall von Widerstand drohte er mit der Bombardierung Prags. Hácha und die tschechische Regierung stimmten der Besetzung schließlich zu.[1]
Deutsche Truppen betraten am 15. März 1939 das Gebiet der Tschechoslowakei und besetzten im Laufe des Tages die böhmischen Länder. Die Besetzung begann um sechs Uhr morgens, und nach Angaben des Vojenský historický ústav Praha folgten sofort Eingriffe der Gestapo sowie die Verhaftung politischer Funktionäre und Personen, die antinazistischer Tätigkeit verdächtigt wurden.[2] Die an die Entscheidung der Politiker gebundene Armee konnte sich nicht bewaffnet entgegenstellen. Den Kampf gegen die Besatzer nahmen dennoch in Místek Angehörige des 3. Bataillons des 8. schlesischen Regiments auf.[1] Einen Tag später erhielt Ungarn die Karpatenukraine, die ihm als autonomes Gebiet Karpatsko angegliedert wurde.[1]
Die vollziehende Gewalt übernahm eine Militärverwaltung, mit deren Leitung General Walther von Brauchitsch, der Oberbefehlshaber des deutschen Heeres, betraut wurde. In Böhmen übte sie General Johannes Blaskowitz aus, die Zivilverwaltung leitete Konrad Henlein. In Mähren führte General Wilhelm List die Militärverwaltung, während Josef Bürckel die Zivilverwaltung übernahm.[1]
Stellung des Protektorats
Mit dem Erlass vom 16. März 1939 errichtete Hitler das Protektorat Böhmen und Mähren. Staatscharakter besaß das Protektorat nicht und wurde zu einem integralen Bestandteil des Dritten Reiches. Es durfte kein eigenes Heer haben; die sogenannte Regierungstruppe hatte symbolischen Charakter und leistete Hilfsdienste. Das Parlament wurde aufgelöst und das politische Leben noch weiter vereinfacht. Die Protektoratsverwaltung wurde durch den Staatspräsidenten Emil Hácha und eine von einem Vorsitzenden geleitete Regierung vertreten.[1]
Reaktionen und Folgen
Der ehemalige tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš, der im Exil lebte, schickte bereits am 16. März 1939 Protesttelegramme gegen die Errichtung des Protektorats. Er adressierte sie an den amerikanischen Präsidenten Roosevelt, den britischen Premierminister Chamberlain, den französischen Ministerpräsidenten Daladier, den sowjetischen Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten Litwinow und den Generalsekretär des Völkerbundes Joseph Avenol.[2] Nach Angaben des Vojenský historický ústav Praha verlor die Tschechoslowakei ab dem 15. März 1939 für sechs Jahre ihre Selbständigkeit. Die Besatzer richteten Teilnehmer des Widerstands, Personen, die staatsfeindliches Material verbreiteten, und solche, die gegen das Bezugsscheinsystem verstießen, hin.[2]