Im Bild: Brünn (Illustrationsbild)
Im Bild: Brünn (Illustrationsbild)Foto: Pavla, 2012 · CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik in Brünn hat den Antrag einer Gruppe von Senatoren auf Aufhebung der Regierungsverordnung zum Schutz der Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm und Vibrationen abgelehnt [1]. Die in Tschechien geltenden Lärmgrenzwerte bleiben somit unverändert [1].

Antrag der Senatoren

Eine Gruppe von Senatoren, darunter Jitka Seitlová, Jaromíra Vítková (beide KDU-ČSL) und David Smoljak (STAN), beantragte die Aufhebung der Regierungsverordnung über Lärm als Ganzes, hilfsweise zumindest des Teils der Anlage, der die Korrekturwerte für die Festlegung der Lärmgrenzwerte enthält [3][4]. Sie argumentierten damit, dass die zulässigen Lärmbelastungsgrenzwerte im Laufe der Jahre schrittweise angehoben worden seien, insbesondere im Verkehr, während das Schutzniveau vor deren negativen Auswirkungen gesunken sei [1][4]. Nach Ansicht der Senatoren habe der Staat seit 2011 die Lärmgrenzwerte durch Novellen in den Jahren 2016, 2018 und 2022 wiederholt gelockert, statt in Lärmschutzmaßnahmen zu investieren [4]. Das Gesundheitsministerium habe dieses Vorgehen in der Vergangenheit mit dem Bestreben begründet, die Projektvorbereitung von Verkehrsbauten zu beschleunigen, wie es in der Begründung zur Novelle von 2022 darlegte [4]. Die Senatoren beschrieben den Zustand der Verordnung in ihrem Antrag damit, dass „der Abriss eines alten Gebäudes und der Bau eines neuen Hauses wirtschaftlicher erscheint als die Behebung zahlreicher Mängel“ [1].

Entscheidung des Gerichts

Das Verfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Lärmverordnung mit der Verfassungsordnung und dem Gesetz im Einklang steht [1][2]. Die Richter gaben der Argumentation der Senatoren, der Staat habe in den letzten Jahren systematisch auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit verzichtet, dabei nicht recht [3]. Zugleich wies das Gericht jedoch darauf hin, dass die wiederholte Lockerung der Grenzwerte das Risiko einer schrittweisen Schwächung des Schutzes vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm schafft [1][2]. Bei jeder weiteren Änderung der Grenzwerte müsse künftig das Interesse an der Entwicklung der Infrastruktur sorgfältig gegen das Recht auf Schutz einer gesunden Umwelt abgewogen werden [1][2]. Einen ähnlichen Antrag auf Aufhebung der Verordnung hatte das Verfassungsgericht bereits früher abgelehnt, damals jedoch überwiegend aus formalen Gründen [3].

Inhalt der Verordnung

Die Verordnung legt unterschiedliche Lärmgrenzwerte je nach Art des geschützten Raums sowie nach Tages- und Nachtzeit fest, wobei sie auch zwischen Verkehrsbauten unterscheidet, die vor dem 1. Januar 2001 und nach diesem Datum errichtet und genehmigt wurden [3]. Seit dem 1. Juli 2023 wurden die Grenzwerte in einigen Kategorien um fünf bis 13 Dezibel angehoben [3]. Bei Autobahnen, Straßen und anderen Verkehrswegen, die vor 2001 errichtet und genehmigt wurden, stieg der tägliche Hygienegrenzwert von 60 auf 68 Dezibel [3]. Am deutlichsten zeigte sich die Anhebung der Grenzwerte bei Straßen der Klasse III, wo die Regierung 2022 den Hygienegrenzwert um 13 Dezibel erhöhte, was nach Ansicht der Senatoren einem nahezu zwanzigfachen Anstieg der Lärmenergie entspricht [4]. Nach Ansicht der Senatoren müsste der Verkehr auf den Bezirksstraßen auf das Zwanzigfache steigen, um diesen hohen Grenzwert tatsächlich zu überschreiten, was ihrer Meinung nach physisch unmöglich ist [4].

Kritik und Streit um Lärm

Die seit Juli 2023 geltende Novelle der Verordnung kritisierte bereits 2022 der damalige Ombudsmann Stanislav Křeček, nach dessen Ansicht der Entwurf eher eine schrittweise Abkehr von der Annäherung an die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Lärmwerte darstellte als die Aufrechterhaltung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit [4]. Die Novelle wurde auch von einigen Gemeinden in einem offenen Brief an den damaligen Ministerpräsidenten Petr Fiala negativ bewertet, in dem sie darauf hinwiesen, dass ab dem 1. Juli 2023 nichts mehr die Investoren dazu zwingen werde, Lärmschutzmaßnahmen dort umzusetzen, wo die Gemeinden dies zuvor verlangen konnten [4]. Streitigkeiten über Lärmgrenzwerte betrafen in den letzten Jahren auch konkrete Orte, etwa die Umgebung der Autobahn D1 bei Dluhonice bei Přerov oder bei Bosonohy, sowie den Bau der Dálnice 0 bei Běchovice und Březiněves [4].

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Chronologie

  • — Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat den Antrag einer Gruppe von Senatoren auf Aufhebung der Regierungsverordnung zum Schutz der Gesundheit vor schädlichen Auswirkungen von Lärm und Vibrationen abgelehnt, sodass die Lärmgrenzwerte in Tschechien unverändert bleiben. ČTK / České noviny ČTK / České noviny

Quellen

  1. ČTK / České noviny — 7. Oktober 2026
  2. ČTK / České noviny — 7. Oktober 2026
  3. Novinky.cz — 7. Oktober 2026
  4. Seznam Zprávy — 7. Oktober 2026