Der Tschechische Nationalrat war das Gesetzgebungsorgan der Tschechischen Republik in der Zeit des gemeinsamen Staates mit der Slowakei. Am 21. Juni 1991 verabschiedete er das Gesetz, mit dem die Policie České republiky geschaffen wurde.[1]
Nach der Teilung der Tschechoslowakei Ende 1992 folgte ihm das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik, das bis zu den ersten Senatswahlen im Jahr 1996 auch die Befugnisse des Senats ausübte.[2] Das Abgeordnetenhaus ist die untere Kammer des Parlaments der Tschechischen Republik, und die Abgeordneten müssen älter als einundzwanzig Jahre sein. [2] Das Abgeordnetenhaus hat 200 Mitglieder, die für vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. [2] Es hat seinen Sitz in den Palais der Prager Kleinseite, sein Zentrum ist das Palais Thun in der Sněmovní-Straße. [2] Zum Areal des Abgeordnetenhauses gehören außerdem das Palác Smiřických, das Šternberský palác (Malá Strana) und mehrere umliegende Häuser. [2]
Die Abgeordneten sind Ausschüssen und Kommissionen zugeordnet und können Klubs bilden, wofür mindestens zehn Abgeordnete nötig sind. [2]
Das Abgeordnetenhaus kann nur der Präsident der Republik in den von der Verfassung bestimmten Fällen auflösen, und zwar spätestens drei Monate vor dem Ende der Wahlperiode. [2]
Für die Annahme eines Gesetzes genügen dem Abgeordnetenhaus die Stimmen der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten, auch wenn der Senat das Gesetz zurückweist oder ablehnt oder der Präsident sein Veto einlegt. [2]
Das Staatshaushaltsgesetz berät nur das Abgeordnetenhaus, und nur dieses kann der Regierung das Vertrauen oder Misstrauen aussprechen. [2]