Die Unie státních zástupců warnte am 27. Oktober 2026 vor der Änderung des Berufungsverfahrens in Strafsachen, die die Regierung am 26. Oktober 2026 beschlossen hat. Nach Ansicht der Union droht ein sogenanntes Gerichts-Pingpong, also das wiederholte Hin- und Herschicken einer Sache zwischen dem Gericht erster Instanz und dem Berufungsgericht.[1][2]

Inhalt der Änderung

Nach dem Vorschlag von Justizminister Jeroným Tejc (ANO 2011) sollen Berufungsgerichte die Möglichkeit verlieren, den unteren Gerichten vorzugeben, was sie ermitteln, wovon sie ausgehen und wie sie Beweise würdigen sollen.[1][2] Tejc sagte auf einer Pressekonferenz, die Änderung solle die Unabhängigkeit der Gerichte erster Instanz stärken.[1] Nach Angaben des Ministers gingen die Anwälte mit der Initiative voran.[1] Die Novelle der Strafprozessordnung verschärft zugleich die Bedingungen, unter denen ein Berufungsgericht eine Sache dem ursprünglichen Richter entziehen und einem anderen zuweisen darf.[1]

Einwände der Union

In einer Stellungnahme auf X erklärte die Union, das Ministerium habe bei der Vorbereitung die ablehnenden Anmerkungen des Nejvyšší soud České republiky, des Nejvyšší státní zastupitelství und der Union nicht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Regelung bezeichnete sie als Widerspruch zum Sinn des zweistufigen Instanzenzugs.[1][2] Das Ministerium erklärte im Vorlagebericht, es habe die Anmerkungen des Nejvyšší soud České republiky, des Nejvyšší státní zastupitelství und der Česká advokátní komora weitgehend berücksichtigt. In der Begründung räumte es ein, dass die Lösung zu einem Gerichts-Pingpong beitragen könne, und gab an, solche Fälle seien selten.[1]

Zusammenhang mit der Affäre Čapí hnízdo

Laut Česká tisková kancelář bringen einige Kritiker die Änderung mit der Subventionsaffäre Čapí hnízdo in Verbindung, in der Ministerpräsident Andrej Babiš (ANO 2011) angeklagt ist. Das Městský soud v Praze sprach ihn zweimal frei, das Berufungsgericht hob diese Entscheidungen auf. Die Mitangeklagte, die Europaabgeordnete Jana Nagyová (ANO 2011), ist laut Česká tisková kancelář rechtskräftig verurteilt, und das Verfahren gegen Babiš ist wegen der parlamentarischen Immunität unterbrochen.[1][2] Auf die Frage, ob die Regelung mit der Affäre zusammenhänge, wies Tejc einen Zusammenhang zurück.[1]

Chronologie

  • — Die Union der Staatsanwälte warnte vor der Änderung des Berufungsverfahrens in Strafsachen, die die Regierung am 26. Oktober 2026 billigte; ihrer Ansicht nach droht ein sogenanntes Gerichts-Pingpong, bei dem eine Sache wiederholt zwischen Gerichten erster und zweiter Instanz hin- und hergeschickt wird. ČTK / České noviny Seznam Zprávy

Quellen

  1. ČTK / České noviny — 27. Oktober 2026
  2. Seznam Zprávy — 27. Oktober 2026