
Am 23. Oktober 2026, dem letzten möglichen Tag, ging beim Gericht ein Antrag auf Ungültigkeit der Wahlen oder der Abstimmung in der Marktgemeinde Větrný Jeníkov im Bezirk Jihlava ein. Laut Jihlavská Drbna ist bisher nicht bekannt, ob der Antrag die Wahlen oder die Abstimmung als Ganzes anficht oder nur die Wahl eines bestimmten Kandidaten. Antragsteller ist laut der Zeitung ein früherer Gemeinderat, der es in diesem Jahr nicht in den Gemeinderat schaffte.[1][2]
Auswirkung auf die konstituierende Sitzung
Die frühere Bürgermeisterin der Marktgemeinde und Abgeordnete Martina Ochodnická erklärte in den sozialen Netzwerken, falls sich der Antrag gegen die Wahlen oder die Abstimmung als Ganzes richte, finde die konstituierende Gemeinderatssitzung bis zur Entscheidung des Gerichts nicht statt. Fechte er nur die Wahl eines bestimmten Kandidaten an, blockiere das die Sitzung für sich genommen nicht. Das Gericht hat zwanzig Tage für die Entscheidung, sie müsste also spätestens am 12. November 2026 fallen.[1]
Bürgermeister Pavel Koníř sagte, er habe vom Gericht keine näheren Informationen und sei mit dem Antragsteller nicht in Kontakt gewesen. Ochodnická erinnerte daran, dass die Wahlen auch 2018 von zwei Antragstellern angefochten wurden; das Gericht wies damals beide Anträge als unbegründet zurück, und die konstituierende Sitzung verschob sich deshalb auf den 21. November 2018.[1][2]
Chronologie
- — Am 23. Oktober 2026 ging beim Gericht ein Antrag auf Ungültigerklärung der Wahl oder der Abstimmung in der Gemeinde Větrný Jeníkov im Raum Jihlava ein; die konstituierende Sitzung des Gemeinderats findet bis zur Entscheidung des Gerichts nicht statt, wenn sich der Antrag gegen die Wahl oder Abstimmung als Ganzes richtet, und das Gericht hat zwanzig Tage für seine Entscheidung. Jihlavská Drbna Deník: Vysočina
Quellen
- Jihlavská Drbna — 27. Oktober 2026
- Deník: Vysočina — 27. Oktober 2026